Photovoltaik15 Min. Lesezeit

Photovoltaik Förderung 2026: Einspeisevergütung, 0 % Umsatzsteuer und alle Zuschüsse

Einfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage auf dem Ziegeldach vor blauem Himmel
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Geschrieben von

PS Haustechnik

Veröffentlicht am

11. Juli 2026

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Wer 2026 über eine Solaranlage nachdenkt, stolpert schnell über einen Halbsatz in jeder Beratung: Die Photovoltaik Förderung sieht heute anders aus als noch vor ein paar Jahren. Es gibt keinen dicken Direktzuschuss vom Staat mehr, den man einfach kassiert. Dafür greifen drei sehr solide Bausteine ineinander, die zusammen richtig viel Geld wert sind: die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung, der Wegfall der Mehrwertsteuer und günstige Förderkredite. Als Meisterbetrieb aus Steinach bei Straubing bauen wir Woche für Woche Anlagen im Gäuboden und wissen genau, wo die Kunden ins Stolpern geraten. Dieser Ratgeber sortiert für Sie, was 2026 tatsächlich gilt, mit echten Zahlen und ohne Werbeversprechen. Stand der Zahlen ist Juli 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EEG-Einspeisevergütung liegt 2026 bei 7,78 ct/kWh für Überschusseinspeisung bis 10 kWp (Inbetriebnahme Februar bis Juli 2026) und ist nach Inbetriebnahme 20 Jahre lang fest.
  • Auf die komplette PV-Anlage bis 30 kWp inklusive Speicher fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG), das spart gegenüber früher die 19 % auf den Nettopreis.
  • Einnahmen und Eigenverbrauch sind bei Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), keine Anlage EÜR mehr nötig.
  • Der KfW-Kredit 270 finanziert 2026 bis zu 100 % von Anlage und Speicher zinsgünstig, der frühere KfW-442-Zuschuss ist ausgelaufen.
  • Bayern hat kein landesweites PV-Förderprogramm mehr, es bleiben nur einzelne kommunale Zuschüsse, meist für Speicher.
  • Ein 10-kWp-System mit Speicher im Gäuboden amortisiert sich in rund 9 bis 10 Jahren bei etwa 25 Jahren Nutzungsdauer.

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2026 überhaupt?

Die staatliche Photovoltaik Förderung besteht 2026 aus mehreren Ebenen, die man sauber auseinanderhalten muss. Bundesweit greifen drei Säulen für praktisch jede Anlage auf einem Wohnhaus. Erstens die EEG-Einspeisevergütung, die Ihnen für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Betrag über 20 Jahre garantiert. Zweitens der Nullsteuersatz, also 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Montage. Drittens der zinsgünstige KfW-Kredit 270, falls Sie finanzieren möchten. Obendrauf kommen, je nach Wohnort, einzelne kommunale Zuschüsse. Mehr ist es im Kern nicht, und wer Ihnen ein üppiges Landesprogramm verspricht, sollte das sehr genau belegen können.

Direkte Zuschüsse vs. indirekte Förderung

Ein direkter Zuschuss ist Geld, das Ihnen jemand aufs Konto überweist oder von der Rechnung abzieht. Das ist 2026 die Seltenheit geworden. Der bekannte KfW-442-Zuschuss für die Kombination aus Anlage, Speicher, Wallbox und E-Auto ist ausgelaufen und wird nicht neu aufgelegt. Übrig bleiben auf Bundesebene nur indirekte Förderungen, die aber unterm Strich oft mehr bringen als ein einmaliger Zuschuss. Der Nullsteuersatz senkt den Kaufpreis dauerhaft, die Steuerfreiheit erspart Ihnen Jahr für Jahr die Bürokratie, und die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Einnahme über zwei Jahrzehnte. Direkte Zuschüsse finden Sie 2026 fast nur noch auf kommunaler Ebene, meist für Batteriespeicher, und dann in überschaubarer Höhe.

Bund, Freistaat Bayern und Kommune: wer fördert was?

Die großen Bausteine kommen alle vom Bund: Einspeisevergütung, 0 % USt und KfW-Kredit. Der Freistaat Bayern hält sich bewusst zurück. Das letzte bayerische Landesprogramm, das 10.000-Häuser-Programm mit dem PV-Speicher-Bonus, ist im April 2022 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Bayern setzt seitdem voll auf die Bundesförderung, es gibt also kein landesweites PV-Programm mehr. Bleiben die Kommunen. Einzelne Städte und Gemeinden legen eigene Zuschusstöpfe auf, meist für Speicher oder Balkonkraftwerke, typischerweise zwischen ein paar Hundert und rund 2.000 Euro. Verlässlich flächendeckend ist das in Niederbayern nicht, dazu weiter unten mehr. Wenn Sie ohnehin ein größeres Vorhaben planen, lohnt sich der Blick auf die Photovoltaik-Installation vom Meisterbetrieb, weil wir die Förderfähigkeit direkt mit einplanen.

Infografik: die Einspeiseverguetung fuer neue Photovoltaikanlagen sinkt Jahr fuer Jahr
Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen sinkt halbjährlich. Wer früher baut, sichert sich den höheren Satz für 20 Jahre.

Die Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze und wie sie funktioniert

Die Einspeisevergütung ist das Herzstück der laufenden Förderung. Für jede Kilowattstunde, die Sie nicht selbst verbrauchen und ins Netz schicken, zahlt Ihnen der Netzbetreiber einen festen Satz. Dieser Satz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgeschrieben und bleibt dann für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres konstant. Das ist der große Vorteil: Egal was der Strommarkt macht, Ihre Vergütung steht. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten laut Bundesnetzagentur 7,78 ct/kWh für die Überschusseinspeisung bis 10 kWp und 6,73 ct/kWh für den Anlagenteil zwischen 10 und 40 kWp, bei Volleinspeisung sind es 12,34 ct und 10,35 ct. Die vollständige Staffelung sehen Sie in der Tabelle weiter unten. Wichtig zu wissen ist der Unterschied zwischen Überschuss- und Volleinspeisung, denn davon hängt ab, welchen Satz Sie überhaupt bekommen.

Überschuss- oder Volleinspeisung: was bringt mehr?

Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Das ist der Normalfall im Einfamilienhaus und fast immer die wirtschaftlichere Variante, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde teuren Netzstrom ersetzt. Bei der Volleinspeisung schicken Sie den kompletten Ertrag ins Netz und bekommen dafür einen deutlich höheren Vergütungssatz, verbrauchen aber selbst nichts. Volleinspeisung lohnt sich nur in Sonderfällen, etwa bei einem zweiten Dach ohne eigenen Verbrauch. Für ein normales Wohnhaus mit ordentlichem Stromverbrauch ist die Überschusseinspeisung die klare Empfehlung. Der direkte Vergleich beider Modelle, 7,78 gegen 12,34 ct bis 10 kWp, steht in der Vergleichstabelle weiter unten.

Aktuelle Vergütungssätze 2026 (nach kWp)

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
Anlagenteil bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
Anlagenteil 10 bis 40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh

Die Staffelung ist wichtig: Der hohe Satz gilt nur für den Anlagenteil bis 10 kWp. Bei einer 15-kWp-Anlage bekommen die ersten 10 kWp den höheren Satz von 7,78 ct, der Rest zwischen 10 und 40 kWp den niedrigeren von 6,73 ct. Es wird also anteilig gemischt gerechnet, nicht der ganze Ertrag zum kleineren Satz.

Halbjährliche Degression: warum früher bauen sich lohnt

Die Vergütungssätze für neue Anlagen sinken seit Februar 2024 halbjährlich um jeweils rund 1 Prozent. Diese sogenannte Basisdegression greift immer zum 1. Februar und zum 1. August und gilt jeweils für Anlagen, die im folgenden Halbjahr ans Netz gehen. Die nächste Absenkung kommt zum 1. August 2026, dann fallen die Sätze bis 10 kWp zum Beispiel auf rund 7,71 ct Überschuss und 12,23 ct Volleinspeisung. Bei starkem Ausbau kann sich die Degression sogar beschleunigen, das nennt sich atmender Deckel. Wer früher in Betrieb geht, sichert sich den höheren Satz für die kompletten 20 Jahre. Ein Riesensprung ist ein halbes Jahr Verzögerung nicht, aber es ist ein unnötig verschenkter Betrag. Wichtig bleibt: Die Degression trifft nur Neuanlagen. Ist Ihre Anlage einmal am Netz, ändert sich Ihr Satz nie wieder.

Was passiert nach 20 Jahren EEG-Förderung?

Die feste EEG-Vergütung wird für genau 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres gezahlt. Danach fällt Ihre Anlage in den sogenannten Post-EEG- oder Ü20-Status, die garantierte Vergütung endet. Verschrotten müssen Sie deshalb nichts, gute Module laufen 25 bis 30 Jahre und länger. Für ausgeförderte Anlagen gibt es eine gesetzliche Anschlussregelung, per Solarpaket I verlängert bis Ende 2032: Ihr eingespeister Strom wird dann mit dem Jahresmarktwert Solar vergütet, der sich am durchschnittlichen Börsenpreis orientiert und zuletzt grob im Bereich von 5 bis 8 ct/kWh lag. In der Praxis fahren die meisten Betreiber nach 20 Jahren am besten, wenn sie auf maximalen Eigenverbrauch umstellen, idealerweise mit einem Batteriespeicher. Weitere Optionen sind der Weiterbetrieb mit Einspeisung zum Marktwert, die Direktvermarktung oder ein Repowering, also die Erneuerung der Anlage mit dann wieder frischer 20-jähriger Förderung.

Solarspitzen-Gesetz: neue Regeln bei negativen Strompreisen

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das umgangssprachlich Solarspitzengesetz genannte Regelwerk. Es betrifft nur Neuanlagen ab diesem Datum, Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz. Drei Punkte sollten Sie kennen. Erstens: Für Strom, den Sie in Stunden mit negativen Börsenpreisen einspeisen, gibt es keine Vergütung mehr. Als Ausgleich werden diese Zeiträume hinten an die 20 Jahre angehängt, Ihre Förderdauer verlängert sich also entsprechend. Zweitens: Neue Anlagen bis 100 kW ohne intelligentes Messsystem dürfen vorübergehend nur 60 Prozent der installierten Leistung einspeisen. Gekappt werden dabei nur die kurzen Erzeugungsspitzen zur Mittagszeit, nicht Ihr Jahresertrag. Drittens: Neuanlagen ab 7 kW oder mit Speicher müssen steuerbar sein und ein Smart Meter samt Steuerbox bekommen. Nach Einbau und erfolgreichem Test dürfen Sie wieder die volle Leistung einspeisen. Klingt kompliziert, ist im Alltag aber Sache des Fachbetriebs. Wir übernehmen die Anmeldung und die technische Umsetzung, Sie merken davon nichts.

Überschusseinspeisung vs. Volleinspeisung 2026 im Vergleich

KriteriumÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
Vergütungssatz bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
Eigenverbrauch des SolarstromsJa, Sie nutzen den Strom selbst zuerstNein, alles geht ins Netz
Ersparnis beim Netzstrom (ca. 35 ct/kWh)Hoch, jede kWh spart teuren ZukaufKeine
Passt zum BatteriespeicherIdeal, Speicher erhöht die AutarkieSpeicher bringt hier kaum Nutzen
Wirtschaftlichkeit im EinfamilienhausIn der Regel klar besserNur in Sonderfällen sinnvoll
Typischer AnwendungsfallWohnhaus mit eigenem StromverbrauchZweitdach ohne Verbrauch, reine Anlage

Fazit: Für ein normales Wohnhaus mit ordentlichem Stromverbrauch ist die Überschusseinspeisung fast immer die wirtschaftlichere Wahl, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde rund 35 ct teuren Netzstrom ersetzt und damit weit mehr wert ist als die reine Einspeisevergütung. Die Volleinspeisung mit ihrem höheren Satz lohnt sich nur, wenn Sie ohnehin keinen nennenswerten Eigenverbrauch haben.

0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaik: der stille Preisvorteil

Der Nullsteuersatz ist die am meisten unterschätzte Photovoltaik Förderung. Man sieht ihn nie auf dem Kontoauszug, er steckt einfach schon im Angebotspreis. Seit dem 1. Januar 2023 fallen auf die Lieferung und Installation von Solaranlagen für Wohngebäude 0 % Umsatzsteuer an, geregelt in § 12 Abs. 3 UStG. Diese Regelung gilt 2026 unverändert weiter, eine Befristung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Praktisch bedeutet das: Sie zahlen auf die komplette Anlage keine 19 Prozent Mehrwertsteuer mehr. Sie sparen damit die früheren 19 % Umsatzsteuer auf den Nettopreis gegenüber der alten Rechtslage.

Für wen gilt der Nullsteuersatz?

Der Nullsteuersatz greift, wenn drei Bedingungen zusammenkommen. Die Anlage wird auf oder an einem Wohngebäude installiert, oder an einem dem Gemeinwohl dienenden Gebäude wie einer Schule oder Kita. Die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister liegt bei maximal 30 kWp. Und Sie kaufen als Betreiber im eigenen Namen, nicht zum Weiterverkauf. Bei Anlagen bis 30 kWp wird der begünstigte Zweck ohne weitere Nachweise unterstellt, Sie müssen also nichts extra beantragen. Erfasst sind Module, Wechselrichter, Kabel, die komplette Montage, der Netzanschluss und auch der Batteriespeicher ab 5 kWh nutzbarer Kapazität. Für Kleinunternehmer ist das die entscheidende Vereinfachung: Weil beim Kauf gar keine Vorsteuer mehr anfällt, gibt es keinen Grund mehr, zur Regelbesteuerung zu wechseln. Sie können bequem die Kleinunternehmerregelung nutzen, ohne Umsatzsteuervoranmeldung und ohne Steuer auf den Eigenverbrauch.

Was der Wegfall der 19 % konkret spart

Rechnen wir es an einem typischen Beispiel durch. Kostet eine schlüsselfertige 10-kWp-Anlage mit Speicher rund 17.500 Euro, dann wären früher etwa 3.325 Euro Mehrwertsteuer obendrauf gekommen. Diesen Betrag sparen Sie sich 2026 komplett. Das ist mehr, als jeder kommunale Zuschuss je hergeben würde, und Sie müssen dafür nichts beantragen und auf keinen Fördertopf warten. Unterm Strich bringt der Nullsteuersatz den meisten Hausbesitzern am meisten Geld.

0 % Umsatzsteuer: der Förderbaustein, der ohne Antrag am meisten spart

Seit 2023 fallen auf Kauf und Montage einer PV-Anlage bis 30 kWp inklusive Speicher 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG), 2026 unverändert und ohne Befristung. Bei einer schlüsselfertigen 10-kWp-Anlage mit Speicher für rund 17.500 Euro sparen Sie so gegenüber der alten Rechtslage etwa 3.325 Euro, die früher als 19 % Mehrwertsteuer angefallen wären. Das Beste daran: Sie müssen nichts beantragen und auf keinen Fördertopf warten, der Vorteil steckt direkt im Angebotspreis.

Einkommensteuer: Ihre PV-Anlage ist steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG)

Neben der Umsatzsteuer ist auch die Einkommensteuer entschärft. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind sowohl Ihre Einnahmen aus der Einspeisung als auch der Wert des selbst verbrauchten Stroms steuerfrei. Das gilt unbefristet und auch 2026. Für Anlagen ab Baujahr 2025 liegt die Grenze einheitlich bei 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, unabhängig vom Gebäudetyp, also auch beim Mehrfamilienhaus. Zusätzlich gibt es einen Gesamtdeckel von 100 kWp pro Steuerpflichtigem über alle Anlagen zusammen. Für ein normales Ein- oder Zweifamilienhaus mit 5 bis 15 kWp ist die Steuerfreiheit damit automatisch erfüllt. Im Alltag heißt das weniger Papierkram. Sie brauchen für die Anlage keine Gewinnermittlung und keine Anlage EÜR mehr, die PV-Bürokratie fällt schlicht weg.

Infografik: 0 Prozent Umsatzsteuer beim Kauf einer Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz: Auf private Photovoltaikanlagen fallen 0 % Umsatzsteuer an, das senkt den Kaufpreis spürbar.

KfW-Förderung und günstige Kredite für Photovoltaik 2026

Wer die Anlage nicht komplett aus Eigenkapital stemmen will, kommt an der KfW kaum vorbei. Wichtig ist die richtige Erwartung: Die KfW gibt 2026 für Photovoltaik keinen Zuschuss, sondern einen zinsverbilligten Kredit. Das zentrale Produkt heißt KfW 270.

KfW 270: der zinsgünstige Kredit für Anlage und Speicher

Der KfW-Kredit 270 mit dem Namen Erneuerbare Energien Standard finanziert Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Konkret sind das Ihre Photovoltaikanlage, der Batteriespeicher, die Wallbox und die zugehörigen Nebenkosten wie Planung, Montage und Netzanschluss. Finanzierbar sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettokosten, die Laufzeiten reichen bis 30 Jahre mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Effektivzinsen hängen 2026 von Bonität und Besicherung ab und starten indikativ bei rund 3,8 bis 3,9 Prozent pro Jahr, nach oben ist die Spanne offen. Ein Punkt ist absolut entscheidend und einer der häufigsten teuren Fehler: Den Antrag stellen Sie immer vor Vorhabenbeginn und ausschließlich über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Wer erst den Auftrag vergibt und dann zur Bank geht, verliert die Förderung. Sprechen Sie uns früh an, dann stimmen wir den Zeitplan so ab, dass die Reihenfolge passt.

Was aus dem KfW-442-Zuschuss geworden ist

Viele Kunden fragen nach dem Programm KfW 442, dem Zuschuss Solarstrom für Elektroautos. Das Programm ist ausgelaufen und kommt nicht wieder. Es förderte 2023 die Kombination aus PV, Speicher, Wallbox und E-Auto mit bis zu 10.200 Euro Zuschuss, war budgetgedeckelt und schon nach kurzer Zeit erschöpft. Wegen der Haushaltslage wurde es nicht neu aufgelegt. Der offizielle Stand 2026 lautet, dass Sie diesen Zuschuss nicht mehr beantragen können. Nur bereits bewilligte Altanträge werden noch abgewickelt. Wer 2026 PV, Speicher und Wallbox finanzieren möchte, nutzt stattdessen den KfW-Kredit 270.

Regionale und kommunale Förderung in Bayern und Niederbayern

Jetzt zum Teil, den nationale Ratgeberseiten nie sauber beantworten können, weil er von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist. Vorab ganz ehrlich. In Bayern gibt es kein landesweites PV-Förderprogramm mehr. Der Freistaat verweist auf die Bundesförderung. Was bleibt, sind einzelne kommunale Zuschüsse, die es in Niederbayern aber nur selten gibt.

Programme im Raum Straubing, Straubing-Bogen und Umgebung

Bekannte kommunale Zuschussprogramme liegen vor allem in größeren bayerischen Städten wie München, Regensburg, Würzburg oder Augsburg, meist für Speicher oder Balkonkraftwerke und in der Größenordnung einiger Hundert bis rund 2.000 Euro. Für den Raum Straubing, Straubing-Bogen, Dingolfing, Plattling und Kelheim gibt es dagegen keine flächendeckende, verlässlich gelistete kommunale PV-Förderung. Die Lage ist lückenhaft und ändert sich häufig, Programme sind gedeckelt und nach dem Prinzip first come, first served schnell ausgeschöpft. Realistisch müssen Sie also damit rechnen, dass in Ihrer niederbayerischen Gemeinde aktuell kein kommunaler Zuschuss verfügbar ist. Ein pauschales Versprechen wäre an dieser Stelle schlicht unseriös. Wir sind lieber vorsichtig, als Ihnen Geld zu versprechen, das es nicht gibt. Ob rund um Photovoltaik in Dingolfing oder Photovoltaik in Kelheim, die Bundesförderung bleibt überall der verlässliche Anker.

So prüfen Sie aktuelle Zuschüsse Ihrer Gemeinde

Weil sich kommunale Töpfe kurzfristig ändern, lohnt vor jedem Projekt ein kurzer Check. Fragen Sie direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach, dort im Bau- oder Umweltamt. Zweite Anlaufstelle ist der zuständige Netzbetreiber, für Niederbayern ist das die Bayernwerk Netz. Und wichtig, weil oft übersehen: Falls es ein kommunales Programm gibt, gilt auch dort meist die Regel, dass der Antrag vor Auftragsvergabe gestellt werden muss. Diese Reihenfolge behalten wir für Sie im Blick, wenn wir Ihr Projekt gemeinsam planen. Einen Solarrechner für Straubing finden Sie außerdem auf unserer Ortsseite, damit überschlagen Sie den Ertrag Ihres Dachs schon vorab.

FörderbausteinWas es bringtFür wen
EEG-Einspeisevergütung7,78 ct/kWh Überschuss bis 10 kWp, 20 Jahre fest garantiertJede netzgekoppelte Anlage, bundesweit
0 % Umsatzsteuer (§ 12 UStG)Kein 19 % Aufschlag auf Kauf und Montage, im Beispiel rund 3.325 Euro ErsparnisAnlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden
Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)Einnahmen und Eigenverbrauch steuerfrei, keine Anlage EÜR nötigAnlagen bis 30 kWp je Einheit, max. 100 kWp gesamt
KfW-Kredit 270Bis 100 % Finanzierung inkl. Speicher, Zins ab ca. 3,8 % p. a.Wer finanzieren will, Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank
Regionale/kommunale ZuschüsseEinige Hundert bis rund 2.000 Euro, meist für Speicher, oft schnell vergriffenNur je nach Gemeinde, in Niederbayern selten verfügbar
Speicherförderung (indirekt)0 % USt auf den Speicher plus KfW-270-Finanzierung, kein Bundeszuschuss mehrSpeicher ab 5 kWh im Zusammenhang mit begünstigter PV-Anlage
Infografik: Photovoltaik-Foerderung auf drei Ebenen aus Bund, Land und Kommune
Photovoltaik wird auf drei Ebenen gefördert: Bund (Steuer, Einspeisung, KfW), Land und Kommune.

Photovoltaik clever kombinieren: Speicher, Wärmepumpe, Wallbox

Am meisten sparen Sie 2026 über den Eigenverbrauch, weniger über die Einspeisung. Und der Eigenverbrauch lässt sich mit den richtigen Kombinationen deutlich steigern. Hier spielt ein Haustechnik-Betrieb seine Stärke aus, weil wir PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox aus einer Hand planen und die Photovoltaik-Installation gleich auf Ihren künftigen Verbrauch auslegen.

Lohnt sich ein Stromspeicher trotz gesunkener Einspeisevergütung?

Kurze Antwort: Für die meisten Haushalte ja, gerade weil die Einspeisevergütung gesunken ist. Wenn eine eingespeiste Kilowattstunde nur 7,78 ct bringt, dieselbe Kilowattstunde aus dem Netz aber rund 35 ct kostet, dann ist jede selbst genutzte Kilowattstunde der eigentliche Gewinn. Ohne Speicher nutzen Sie nur rund 28 Prozent Ihres Solarstroms selbst, mit Speicher decken Sie als Autarkie etwa 65 bis 70 Prozent Ihres Verbrauchs aus dem eigenen Dach. Ein typischer 10-kWh-Speicher fürs Einfamilienhaus kostet installiert grob 4.000 bis 5.000 Euro, das sind rund 270 bis 420 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Kapazität. Beim Kauf zusammen mit der Anlage bis 30 kWp gilt auch dafür 0 % USt. Ein Speicher verlängert die Amortisation der Gesamtanlage etwas, aber bei 25 Jahren Nutzungsdauer bleibt die Rechnung klar positiv.

PV plus Wärmepumpe: doppelt profitieren

Die stärkste Kombination im Neubau wie in der Sanierung ist Photovoltaik plus Wärmepumpe. Ihre Wärmepumpe läuft mit Strom, und den liefert im Idealfall Ihr eigenes Dach. So machen Sie sich gleich doppelt unabhängiger, beim Heizen und beim Haushaltsstrom, und Ihr Eigenverbrauch steigt spürbar, weil die Wärmepumpe gerade in der Übergangszeit gut zum Solarertrag passt. Wie viel eine Wärmepumpe kostet und welche Förderung dort greift, haben wir separat aufgeschlüsselt, ein Blick lohnt sich, siehe was eine Wärmepumpe 2026 in Niederbayern kostet. Für die Umsetzung sind wir Ihr Ansprechpartner, von der Wärmepumpen-Installation bis zur passenden PV-Auslegung. Auch eine Wallbox fürs E-Auto lässt sich sauber einbinden und über den KfW-Kredit 270 mitfinanzieren.

Rechenbeispiel: Was bringt die Förderung für ein Einfamilienhaus im Gäuboden?

Rechnen wir das an einer Anlage durch, wie wir sie im Gäuboden fast jede Woche aufs Dach setzen. Alle Werte sind Richtwerte mit ca., Ihr Ergebnis hängt vom Dach, vom Lastprofil und vom Strompreis ab.

Beispielanlage: 10 kWp mit Speicher in Straubing

Angenommen sei ein Einfamilienhaus mit einem 10-kWp-Aufdachsystem nach Süden und einem 10-kWh-Speicher. Der Haushalt verbraucht rund 5.500 kWh Strom im Jahr. Süddeutschland liegt beim spezifischen Ertrag am oberen Rand, in Niederbayern rechnen wir konservativ mit etwa 1.050 kWh pro kWp und Jahr.

Investition, 0 % USt und Einspeiseerlös

Die Investition liegt bei rund 13.000 Euro für die PV-Anlage, das entspricht etwa 1.300 Euro pro kWp, plus rund 4.500 Euro für den Speicher. Macht zusammen etwa 17.500 Euro schlüsselfertig, und zwar ohne einen Cent Mehrwertsteuer dank Nullsteuersatz. Vom Ertrag gehen rund 6.650 kWh ins Netz, das bringt bei 7,78 ct rund 520 Euro Einspeiseerlös pro Jahr.

Jährlicher Ertrag und Eigenverbrauchsquote

Bei 10 kWp und 1.050 kWh pro kWp erzeugt die Anlage rund 10.500 kWh im Jahr. Mit Speicher erreichen Sie eine Autarkie von etwa 70 Prozent, das entspricht rund 3.850 kWh Eigenverbrauch. Diese selbst genutzten Kilowattstunden ersetzen teuren Netzstrom und bringen bei rund 35 ct pro kWh eine Stromkostenersparnis von etwa 1.350 Euro pro Jahr. Zusammen mit dem Einspeiseerlös liegt der jährliche Gesamtnutzen bei rund 1.870 Euro.

Amortisation und Rendite über 20 Jahre

Rechnet man den Gesamtnutzen gegen die Investition, ergibt sich eine statische Amortisation von rund 9 bis 10 Jahren. Ohne Speicher wäre es etwas schneller. Die reine PV-Anlage kostet rund 13.000 Euro, bei etwa 28 Prozent Eigenverbrauch liegt der jährliche Nutzen etwas niedriger und die Anlage amortisiert sich in gut 8 Jahren, dafür ist die Unabhängigkeit deutlich geringer. Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren und mehr arbeitet die Anlage danach viele Jahre im Plus. Über die 20 Jahre garantierter Vergütung und darüber hinaus ist das eine solide, planbare Rendite, die kaum ein anderes Investment am eigenen Haus schlägt.

Infografik: Amortisation einer Photovoltaikanlage, die Ersparnis uebersteigt mit der Zeit die Investition
Amortisation einer Photovoltaikanlage: Nach einigen Jahren übersteigt die Ersparnis die Investition, danach sparen Sie bares Geld.

Ihr persönlicher PV-Förder- und Ertragsrechner

Ausrichtung, Dachneigung und Verschattung entscheiden mit, was am Ende zusammenkommt. Mit dem folgenden Rechner überschlagen Sie in wenigen Minuten Ihren möglichen Ertrag, den Eigenverbrauch und die Amortisation für Ihr eigenes Haus. Das ersetzt keine Vor-Ort-Beratung, gibt Ihnen aber ein gutes erstes Gefühl für die Größenordnung.

Ihr persönlicher PV-Förder- und Ertragsrechner

Grober Richtwert für Ertrag, Einspeiseerlös und Amortisation Ihrer Anlage. In 20 Sekunden.

10 kWp
4.000 kWh

Durchschnitt für Niederbayern

StromspeicherMit Speicher (mehr Eigenverbrauch)

Jahresertrag

ca. 10.000 kWh

Eigenverbrauch

ca. 40 %

≈ 4.000 kWh selbst genutzt

Stromkosten-Ersparnis / Jahr

ca. 1.400 €

Einspeiseerlös / Jahr

ca. 470 €

Investition (schlüsselfertig)

ca. 17.500 €

inkl. 0 % USt

Amortisation

ca. 9 Jahre

Grober Richtwert, kein Angebot. Annahmen: 1.000 kWh Ertrag je kWp, 60 % Eigenverbrauch, 35 ct/kWh Haushaltsstrom, Einspeisevergütung rund 7,8 ct/kWh (Stand 2026), rund 1.150 € je kWp schlüsselfertig. Dank Nullsteuersatz sparen Sie gegenüber 19 % USt rund 3.300 €. Der genaue Ertrag hängt von Dach, Ausrichtung, Verschattung und Verbrauchsprofil ab.

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Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung 2026

Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung 2026

Gibt es 2026 noch eine Einspeisevergütung für Photovoltaik?+
Ja, die gesetzliche EEG-Einspeisevergütung gibt es 2026 weiterhin. Für Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb gehen, ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgeschrieben und bleibt dann 20 Jahre lang konstant. Eine Abschaffung der festen Vergütung ist zwar politisch in der Diskussion, gilt aber 2026 nicht.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?+
Für Überschusseinspeisung liegt sie 2026 bei 7,78 ct/kWh für den Anlagenteil bis 10 kWp und bei 6,73 ct/kWh für den Teil zwischen 10 und 40 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,34 ct bis 10 kWp und 10,35 ct zwischen 10 und 40 kWp. Diese Sätze gelten für die Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026.
Lohnt sich eine Einspeisevergütung bei 20 kWp?+
Bei einer 20-kWp-Anlage wird gestaffelt vergütet: Die ersten 10 kWp bekommen den höheren Satz von 7,78 ct, der Teil zwischen 10 und 20 kWp den niedrigeren von 6,73 ct. Es wird also anteilig gemischt gerechnet, nicht der ganze Ertrag zum kleineren Satz. Wichtiger als die Vergütung ist bei größeren Anlagen meist ein hoher Eigenverbrauch.
Was passiert nach 20 Jahren EEG-Förderung?+
Nach 20 Jahren plus dem Rest des Inbetriebnahmejahres endet die feste Vergütung, die Anlage läuft technisch aber problemlos weiter. Ihr eingespeister Strom wird dann bis Ende 2032 mit dem Jahresmarktwert Solar vergütet, zuletzt grob 5 bis 8 ct/kWh. Am wirtschaftlichsten fahren die meisten mit einer Umstellung auf maximalen Eigenverbrauch, gern mit Speicher.
Ist eine Einspeisevergütung steuerfrei?+
Ja. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind sowohl die Einspeisevergütung als auch der Wert des selbst verbrauchten Stroms bei Anlagen bis 30 kWp je Einheit einkommensteuerfrei. Das gilt unbefristet und auch 2026. Sie brauchen für die Anlage in der Regel keine Gewinnermittlung und keine Anlage EÜR mehr.
Gilt der Nullsteuersatz mit 0 % USt auch 2026 noch?+
Ja, der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG besteht 2026 unverändert weiter. Eine Befristung ist im Gesetz nicht vorgesehen, die Regelung ist dauerhaft. Auf Kauf und Montage einer Anlage bis 30 kWp auf einem Wohngebäude inklusive Speicher fallen also 0 % Umsatzsteuer an.
Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2026 in Bayern?+
In Bayern gibt es kein landesweites PV-Förderprogramm mehr, das letzte lief 2022 aus. Es greifen die Bundesbausteine 0 % USt, EEG-Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270. Dazu kommen je nach Gemeinde einzelne kommunale Zuschüsse, die im Raum Straubing und Niederbayern aber selten und meist auf Speicher beschränkt sind.
Gibt es 2026 noch den KfW-442-Zuschuss für PV und E-Auto?+
Nein, das Programm KfW 442 Solarstrom für Elektroautos ist ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden. Es war budgetgedeckelt und bereits 2023 erschöpft, eine Neuauflage ist nicht angekündigt. Wer 2026 PV, Speicher und Wallbox finanzieren will, nutzt stattdessen den zinsgünstigen KfW-Kredit 270.
Wie bekomme ich den KfW-Kredit 270 für meine Photovoltaikanlage?+
Den KfW-Kredit 270 beantragen Sie immer vor Vorhabenbeginn und ausschließlich über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Er finanziert bis zu 100 Prozent der Nettokosten inklusive Speicher und Wallbox, mit Zinsen ab rund 3,8 Prozent pro Jahr. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag, sonst entfällt die Förderung.
Lohnt sich ein Stromspeicher trotz gesunkener Einspeisevergütung?+
Für die meisten Haushalte ja, gerade weil die Vergütung niedrig ist. Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt nur 7,78 ct, dieselbe aus dem Netz kostet rund 35 ct. Ohne Speicher nutzen Sie nur rund 28 Prozent Ihres Solarstroms selbst, mit Speicher decken Sie als Autarkie etwa 65 bis 70 Prozent Ihres Verbrauchs. Bei Preisen von rund 270 bis 420 Euro pro kWh und 0 % USt rechnet sich der Speicher für die meisten Haushalte.
Kann ich Photovoltaik und Wärmepumpe zusammen fördern lassen?+
Ja, beide werden gefördert, allerdings über getrennte Wege. Die PV-Anlage profitiert von 0 % USt, Einspeisevergütung und KfW 270, die Wärmepumpe von der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Kombination lohnt sich besonders, weil Ihre Wärmepumpe mit dem eigenen Solarstrom läuft und so den Eigenverbrauch deutlich erhöht.
Was kostet eine PV-Anlage 2026 und wann amortisiert sie sich?+
Eine schlüsselfertige Anlage kostet 2026 grob 1.000 bis 1.500 Euro pro kWp, ein 10-kWp-System mit 10-kWh-Speicher liegt bei rund 17.500 Euro inklusive 0 % USt. Bei einem jährlichen Gesamtnutzen von etwa 1.870 Euro amortisiert sich das in rund 9 bis 10 Jahren. Bei 25 Jahren Nutzungsdauer arbeitet die Anlage danach viele Jahre im Plus.
Ändert das Solarspitzengesetz etwas an meiner Förderung?+
Nur für Neuanlagen ab dem 25. Februar 2025, Bestandsanlagen haben Bestandsschutz. In Stunden mit negativen Strompreisen gibt es keine Vergütung, diese Zeiten werden aber hinten an die 20 Jahre angehängt. Zudem müssen neue Anlagen ab 7 kW oder mit Speicher steuerbar sein, um Erzeugungsspitzen zu glätten, das übernimmt der Fachbetrieb bei der Installation.
Muss ich die Förderung vor oder nach dem Kauf beantragen?+
Beim KfW-Kredit 270 und bei praktisch jedem kommunalen Zuschuss gilt: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Wer erst den Vertrag unterschreibt und dann zur Bank oder Gemeinde geht, verliert die Förderung. Der Nullsteuersatz und die Einkommensteuerbefreiung greifen dagegen automatisch, dafür ist kein Antrag nötig.

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